1. Allgemeines

Als Grundlage für die folgenden Geschäftsbedingungen dienen die Bestimmungen des Maklergesetzes  1996 sowie  die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler  der Immobilienmaklerverordnung 1996 sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Schmuck Immobilien ist nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sollte es Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen in gewissen Fällen geben, sind diese nur mit Zustimmung von Schmuck Immobilien gültig.

2. Offerte

Sämtliche Offerte von Schmuck Immobilien, egal in welchem Medium, erfolgen freibleibend und unverbindlich und sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Für den Fall einer zwischenzeitigen Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) der angebotenen Immobilien durch Schmuck Immobilien selbst oder seitens Dritter kann keine Haftung übernommen werden.

3. Angaben zu Objekten

Der Auftraggeber verpflichtet sich redlich und mit besten Wissen und Gewissen Schmuck
Immobilien bei der Vermittlungstätigkeit zu unterstützen. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass dieser Schmuck Immobilien über sämtliche das zur vermittelnde Objekt betreffende Umstände richtig und vollständig informiert, vor allem über Größe, Lage, Beschaffenheit, insbesondere Schäden, erforderlichen Bewilligungen, bücherliche und außerbücherliche Belastungen, behördliche Auflagen, etc. Objektdaten die vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages an Schmuck Immobilien übermittlet werden, werden mit Sorgfallt üperfrüft, sofern dies praktisch und sachlich im Rahmen der Tätigkeit als Immobilienmakler  möglich ist. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Richtigkeit kein Gewähr übernommen wird.


4. Informationsbekanntgabe

Jegliche  Weitergabe der von Schmuck Immobilien angebotenen Objekte oder der von Schmuck Immobilien namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schmuck Immobilien, widrigenfalls haftet der Auftraggeber in Höhe der beidseitigen Provision.

5. Haftung

Schmuck Immobilien verpflichtet sich die objektbezogenen Daten zu prüfen, übernimmt aber keine Haftung für Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen. Es kann und wird für die Richtigkeit von Unterlagen Dritter wie Vermessungspläne, Gutachten, Schätzungen ect keine Haftung übernommen.  Weiters  übernimmt Schmuck Immobilien keine Gewähr für eventuelle Druckfehler in Printmedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet bzw. im Onlinebereich.

6. Verkaufsunterlagen

Schmuck Immobilien stellt mit großer Sorgfalt  und Aufwand für jedes Objekt detaillierte Verkaufsunterlagen her. Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Verkaufsunterlagen wie Beschreibungen, Baupläne, Skizzen, Fotos, Gutachten etc. sind nur nach schriftlicher Zustimmung seitens Schmuck Immobilien gestattet.

7. Erfolgshonorar

Aufgrund unsere erfolgreichen Verwertung und umfassenden Beratung stellen wir ein Erfolgshonorar in Rechnung. Dieses Erfolgshonorar ist  fällig, sobald mit dem von Schmuck Immobilen namhaft gemachten Vertragspartner Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft rechtswirksam zustande kommt, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist. Das Erfolgshonorar wird mit Kaufvertragsabschluß in Rechnung  gestellt. Die Zahlung kann über Bankanweisung oder Barzahlung erfolgen. Es gelten die in  den gesetzlichen Bestimmungen genannten Höchstsätze an Provisionen als vereinbart (sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde).

Kaufverträge

Höchstprovision  gem.  §  15  Immobilienmaklerverordnung  1996,  jeweils  zzgl.  20  %  USt.  bei  Kauf,  Verkauf oder Tausch von:
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen,
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder begründet wird,
- Unternehmen aller Art,
- Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück

bei einem Wert

bis    € 36.336,42                                     4 %
von    € 36.336,42 bis € 48.448,58        € 1.453,46
ab     € 48.448,58                                     3 %

Mietverträge

Wohnzwecke/Privatnutzung

Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Haupt- oder Untermietsverträgen über Wohnungen (auch
Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)

  1. Unbefristeter oder auf mehr als drei Jahre befristeter Mietvertrag maximal zwei Bruttomonatsmieten.
  2. Bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag höchstens ein Bruttomonatsmietzins.
  3. Unbefristeter Mietvertrag, wenn der Immobilienmakler zugleich Verwalter der Wohnung ist maximal eine Bruttomonatsmiete.
  4. Untermiete einzelner Räume höchstens ein Bruttomonatsmietzins.

Gewerbe

Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt und Untermiete) Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Haupt- oder Untermietsverträgen.

  1. Unbefristeter oder auf mehr als drei Jahre befristeter Mietvertrag maximal drei Bruttomonatsmieten.
  2. Bis zu drei Jahre befristeter Mietvertrag höchstens zwei Bruttomonatsmietzins.
  3. Frist kürzer als zwei Jahre maximal eine Bruttomonatsmiete.
  4. Untermiete einzelner Räume höchstens ein Bruttomonatsmietzins.

8. Rücktritt vom Rechtsgeschäft
Tritt der/die Anbotsteller und/oder der/die Anbotnehmer nach Annahme eines Kaufanbots vom vereinbarten Kauf bzw. Verkauf (Miete bzw. Pacht) zurück, so hat/haben der/die Zurücktretende(n) bei einem verschuldeten Rücktritt die Vermittlungsvergütung(en) in der Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust (3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% Ust). bzw. einen allfälligen Schadenersatz (wie z.B. den entgangenen Provisionsanspruch gegenüber dem/den vertragstreuen Teil(en) dieses Anbotes) an Schmuck Immobilienconsulting zu bezahlen.
Das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern (Anbotsteller und Anbotnehmer) wird durch diese Rücktrittsbestimmung nicht berührt. Der Rücktritt ist zwischen den Betroffenen intern zu regeln.

9. Gerichtsstand

Es wird ausdrücklich österreichisches Recht und als Gerichtsstand Leibnitz, wo sich der Firmensitz des ausgeübten Gewerbes befindet, vereinbart.
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regeln nicht enthalten sind, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes (BGBl 262/1996) sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996 (BGBl 297/1996).

10. Zusatz
Schmuck Immobilien ist ein Einzelunternehmen und macht den Auftraggeber aufmerksam, dass alle Angebote und Zusagen nur von Alexander Schmuck als Firmeneigentümer erfolgen können, welche zu ihrer Rechtswirksamkeit jedenfalls der Schriftlichkeit bedürfen. Auch Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.